AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anmeldung und Vertragsabschluss
Zahlungsbedingungen

Mit schriftlicher Bestätigung der Buchung entsteht der Anspruch der Gästeführerin/Auftragnehmerin auf Zahlung des vereinbarten Honorars. Dieser Anspruch wird nach Durchführung der Gästeführung/Veranstaltung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Führung/Veranstaltung per Banküberweisung (Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer) zu zahlen.

Teilnahmebedingungen und Haftung

Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt aktuell 25 Personen. Die Führungen/Veranstaltungen werden in deutscher Sprache durchgeführt.

Der Gast/Gruppenauftraggeber hat bei der Buchung bzw. spätestens drei Werktage vor der vereinbarten Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der eine Kontaktaufnahme zum Zwecke der geordneten Durchführung der Führung erfolgen kann. Die Gästeführerin stellt ihrerseits eine Mobilfunknummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Bei Führungen/Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt die Gästeführerin/Auftragsnehmerin keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Führung/Veranstaltung beim Auftraggeber.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen oder sonstigen Gebäuden im Rahmen einer Führung/Veranstaltung auf eigene Gefahr erfolgt. Für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Einrichtungen, städtischen oder staatlichen Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, haftet die Gästeführerin nicht.

Die Teilnahme an Stadtführungen, Erlebnisführungen, Eventführungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gästeführerin haftet in jedem Fall ausschließlich für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch sie selbst beruhen. Die Haftung der Gästeführerin bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitraums und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich bei der Gästeführerin anzumelden.

Sollte die Gästeführerin durch Krankheit ausfallen, bemüht sie sich, eine andere, entsprechend qualifizierte Person zu vermitteln. Sollte dies nicht gelingen, kann der Gast/Gruppenauftraggeber keine Forderungen gegenüber der Gästeführerin geltend machen. Die Gästeführerin schuldet nicht die höchstpersönliche Leistungserbringung. Sie kann die Führung durch eine andere entsprechend qualifizierte Person auf Basis der in der Leistungsbeschreibung geforderten Thematik durchführen lassen. Auch wenn der Gast sich ausdrücklich die Gästeführerin in Persona gewünscht hat, besteht im Krankheitsfall dieses Recht der Gästeführerin.

Verspätung und Wartezeit

Der Gast/Gruppenauftraggeber verpflichtet sich, spätestens bis zur vereinbarten Uhrzeit die Gästeführerin über die Verspätung zu informieren. In diesem Fall wartet die Gästeführerin am vereinbarten Treffpunkt bis max. 30 Minuten auf die Gruppe. Danach sind die gesamten Kosten für die Führung/Veranstaltung fällig.

Bei verspätetem Eintreffen des Gastes/Gruppe hat diese keinen Anspruch auf die volle Leistungserbringung bezüglich der gebuchten Dauer. Das zeitliche Ende der Führung/Veranstaltung ist durch die ursprünglich vereinbarte Startzeit festgelegt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen trifft die Gästeführerin nach eigenem Ermessen mit der Gruppe/Gruppenauftraggeber.

Abbruch einer Führung/Veranstaltung

Die Gästeführerin ist berechtigt, eine Führung/Veranstaltung zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung/Veranstaltung abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe, stark alkoholisierte Gäste, Beleidigungen). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.

Rücktritt und Nichtinanspruchnahme

Der Auftraggeber kann die Führung/Veranstaltung schriftlich bis zu 8 Tage vor dem vereinbarten Führungs-/Veranstaltungstermin kostenlos stornieren oder auf einen anderen Termin umbuchen. Erfolgt die Stornierung 7 bis 2 Tage vor dem Führungs-/Veranstaltungstermin, so behält sich die Gästeführerin vor, eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Honorars einzufordern. Wird die Führung erst einen Werktag (Montag bis Freitag bis 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder nicht in Anspruch genommen, so fällt eine Stornierungsgebühr von 100 % des vereinbarten Führungspreises an.

Schriftformerfordernis

Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per Email, Post) getroffen werden. Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag und die AGBs schriftlich bestätigt hat.

Film- und Tonaufnahmen

Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit der Gästeführerin vor der Führung/Veranstaltung abzusprechen. Auf Privatgelände und in Privaträumen sind Film- und Tonaufnahmen generell untersagt.

Hunde

Das Mitführen von Hunden ist nur nach Absprache mit der Gästeführerin und der Teilnehmergruppe möglich. Durchgehende Anleinpflicht! Listenhunde müssen einen Maulkorb tragen. Das Mitführen von Hunden in Räumen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann die Gästeführerin den Hundehalter von der Führung ausschließen. Blinden- und Assistenzhunde können jederzeit mitgeführt werden.

Auskünfte und Zusicherungen Dritter

Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen sind, sofern sie der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, nicht verbindlich.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Für Klagen des Gastes/Gruppenauftraggebers ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers maßgebend.

Stand 01.01.2024